Hotline: +41 44 777 70 70

Umzug AGB

Umzug AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umzugsfirma Blitz Transport GmbH aus Zürich

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Blitz Transport GmbH, gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Blitz Transport GmbH für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit der Blitz Transport GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese AGBs und die Vertragsdokumente, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

1. Pflichten der Umzugsfirma Blitz Transport GmbH
Blitz Transport GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß zu organisieren und mit der notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Blitz Transport GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

2. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten, kann die Blitz Transport GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.

3. Preise
Unsere Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Stunden pro Umzugsauftrag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuern und Versicherung.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:

  • das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Blitz Transport GmbH vorgenommen werden müssen.
  • das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonders vie Zeit in Anspruch nehmen.
  • der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht.
  • das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. 5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat.
  • für Auslandsumzüge Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.

4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
– Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.).
– Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren.
– Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren.
– Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen
– Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:
– Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).

5. Lagerbedingungen für gelagerte Güter
Bei Auftragserteilung von Einlagerung und Aufbewahrung von Mobiliar, Kartons, Musikinstrumente, Hausrat sowie anderer Güter, lagern wir das ganz nach den Kunden Anweisungen ein. Unsere Pflicht erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen, nicht die besondere Vorkehrungen und Behandlungen des Lagergutes während der Lagerzeit. Einzelne Lager Gegenstände/Güter mit einem Wert ab CHF 3`000.-, ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen.

Folgende Güter sind bei uns ausgeschlossen und werden somit nicht eingelagert:

  • Bargeld
  • Gold, Silber oder andere Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform
  • Waffen aller Art
  • Gefahrengüter wie feuer- und explosionsgefährliche Güter
  • Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaft haben
  • Pflanzen
  • Lebensmittel

6. Bezahlung
Umzüge sind am Umzugstag bar oder mit EC- Karte/Kreditkarte zu bezahlen. Reinigungen werden bei der Übergabe bar, mit der EC- Karte oder Kreditkarte bezahlt. Wir akzeptieren alle gängigen EC- und Kreditkarten. Bei Zahlungen mit der EC- Karte, verrechnen wir einen Aufpreis von 2,00% pro Zahlung. Bei Zahlungen mit der Kreditkarte, wird ein Aufpreis von 3,00% pro Zahlung verrechnet. Zahlungen mit Einzahlungsschein von sämtlichen Umzugsdienstleistungen, können nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit Blitz Transport GmbH erfolgen.

7. Versicherung
Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

8. Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von CHF 500.- zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag.

9. Rücktritt des Auftragnehmers
Die Blitz Transport GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

10. Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

11. Arbeitsaufwand
Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Reinigungen mit Abgabegarantie: Ist ein Kärcher Hochdruckreiniger nicht im Pauschalpreis inbegriffen.

12. Haftung
Die Blitz Transport GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Bei Mithilfe von Drittpersonen entfallen jegliche Versicherungsansprüche. Blitz Transport GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Blitz Transport GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Blitz Transport GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Blitz Transport GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

13. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Fracht direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Sollten offensichtliche Mängel festgestellt werden, müssen diese sofort dem Teamleiter gemeldet werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Blitz Transport GmbH innerhalb von zwei Tagen, einschliesslich Sonn- und Feiertagen, schriftlich zu informieren. Dies sollte zuerst per E-Mail und anschliessend per Post durch ein Einschreiben erfolgen. Falls diese Vorgehensweise nicht befolgt wird, erlischt die Gewährleistung für die Mängel.

14. Datenschutz
Die Blitz Transport GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Blitz Transport GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Blitz Transport GmbH verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Hinwil.

16. Gültigkeit
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab März 2019 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Zürich, März 2019

Blitz Transport GmbH
Wibichstrasse 18
8037 Zürich – Schweiz
+41 44 777 70 70

Alle Rechte vorbehalten

Hier geht es zur Hauptseite